Ausbildungsziele und Gegenstand der Modulteile
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Kognitives Erlernen inhaltlich-fachlichen Wissens über die Strukturen und Kernbestandteile dreier der o.g. Rechtsgebiete.
In der Vorlesung „Europäisches Wettbewerbsverfahrensrecht“ werden, aufbauend auf und ergänzend zu den vornehmlich materiell-rechtlich angelegten Vorlesungen „Europäisches Kartellrecht“ und „Europäisches Beihilfenrecht“ (beide Basispflichtmodul „Europäisches Wettbewerbsrecht“), vertiefte Kenntnisse des EU-Kartellverfahrensrechts (einschließlich Fragen behördlicher Ermittlungsbefugnisse und deren grundrechtlicher Relevanz, des Geldbußenregimes der EU-Kommission, diverser Rechtsschutzfragen und des Verhältnisses zwischen behördlicher Rechtsdurchsetzung und dem sog. „private enforcement“), des Verfahrensrechts der EU-Fusionskontrolle, der sich aus Art. 106 AEUV ergebenden Besonderheiten und des EU-Beihilfenverfahrensrechts (insbesondere unter Differenzierung zwischen angemeldeten, rechtswidrigen, missbräuchlich angewandten Beihilfen sowie bestehenden Beihilfenregelungen) vermittelt. Illustriert werden die vielfältigen Problem- und Fragestellungen anhand zahlreicher Beispiele aus der Rechtsprechung insbesondere der Unionsgerichte und der Kommissionspraxis.
Die Vorlesung „Europäisches Lauterkeits- und Markenrecht“ vermittelt eine Einführung in die Struktur des Marken- und Wettbewerbsrecht als Bestandteil einerseits des Immaterialgüterrechts und andererseits der Europäischen Wirtschaftsordnung. Sie geht im ersten Teil auf das Markenrecht, insbesondere im Europäischen Kontext, ein und erläutert im Anschluss an eine Einführung den Begriff, die Entstehung und die verschiedenen Funktionen und Erscheinungsformen von Marken. Sodann wird unter Zuhilfenahme zahlreicher Praxisbeispiele auf Schutzhindernisse, Inhalte des entstandenen Markenrechts, auf die möglichen Rechtsfolgen von Markenverletzungen und auf die Schranken des Markenrechts eingegangen. Im zweiten Teil widmet sich die Vorlesung einführend dem Schutzzweck und der systematischen Stellung des Lauterkeitsrechts in der Europäischen Rechtsordnung sowie Grundbegriffen und dem lauterkeitsrechtlichen Rechtsschutzsystem, bevor vertiefend und anhand von Beispielen aus der Praxis auf irreführende sowie aggressive und belästigende Geschäftspraktiken, vergleichende Werbung und Fragen des Mitbewerberschutzes eingegangen wird. Beide Vorlesungsteile werden auch mit ihren Verzahnungen ineinander sowie in andere Bereiche des Unionsrechts und in ihren Querverbindungen in nationale Rechtsordnungen dargestellt.
Die Vorlesung „EU-Prozessrecht“ widmet sich im Anschluss an eine einführende Darstellung von System und Organisation der Unionsgerichtsbarkeit und der unionsverfassungsrechtlichen Gebote effektiven Rechtsschutzes unter Zuhilfenahme von Fallbeispielen ausführlich dem Vertragsverletzungsverfahren (einschließlich der Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Aufsichts- und Staatenklage), dem Vorabentscheidungsverfahren nebst der Verbindungen in das deutsche Prozess- und Verfassungsrecht, der Nichtigkeitsklage mit ihren verschiedenen Unterarten und Besonderheiten, der Untätigkeitsklage sowie ergänzend und abschließend auch den Rechtsmitteln des einstweiligen Rechtsschutzes und Schadenersatzklagen wegen außervertraglicher Haftung der EU.
Die Vorlesung „Europäisches Arbeitsrecht“ behandelt das Arbeitsrecht der Europäischen Union. Sie stellt dabei zunächst den kompetenzrechtlichen Rahmen im Einzelnen vor, wobei Art. 151 ff. AEUV im Mittelpunkt stehen und insbesondere auch auf das besondere Rechtsetzungsverfahren der Art. 154, 155, 153 Abs. 2 AEUV eingegangen wird. Das Arbeitsrecht der Europäischen Union wird im Übrigen so breit wie möglich behandelt, wobei allerdings die sozialen Grundrechte lediglich im Kontext der Frage von Richtlinienwirkungen eine Rolle spielen. Gegenstand der Vorlesung sind deshalb schwerpunktmäßig die Rechtsfragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit und des arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrechts; aus dem Sekundärrecht werden sowohl die individual- als auch die kollektivarbeitsrechtlichen Richtlinien behandelt, wobei die Problemanalyse Querschnittsfragen des Arbeitnehmerbegriffs, des Diskriminierungsschutzes sowie der Richtlinienwirkungen in besonderer Weise sichtbar macht. Mit einem Abschnitt zur grenzüberschreitenden Erwerbsarbeit behandelt die Vorlesung auch die Schnittstellen zum Kollisionsrecht.
Die Vorlesung „Europäisches (Wirtschafts-)Strafrecht“ vermittelt vertiefte Kenntnisse der Kompetenzen der Europäischen Union im dynamischen Bereich des europäischen Straf- und Strafprozessrechts. Da die materielle Strafrechtsharmonisierung primär im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts stattfindet, stellt dies den Schwerpunkt dar. So erfolgt etwa eine Auseinandersetzung mit Straftaten zu Lasten der finanziellen Interessen der Union und der Strafbarkeit von Unternehmen. Des Weiteren beschäftigt sich die Vorlesung mit der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der Union. Schwerpunktmäßig werden das europäische Doppelverfolgungsverbot, der Europäische Haftbefehl und die Europäische Staatsanwaltschaft behandelt. Darüber hinaus werden die Einflüsse der EMRK auf das Strafrecht und Strafprozessrecht diskutiert.
Die Vorlesung „Europäisches Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht“ behandelt im ersten Teil das (Menschen)Recht auf Nahrung auf globaler und europäischer Ebene. Danach wird die Gemeinsame Agrarpolitik als erster vergemeinschafteter Bereich der EU thematisiert. Dazu gehören das Agrarwettbewerbsrecht, Agrarbeihilfenrecht und das Agrarumweltrecht. Das europäische Ernährungswirtschaftsrecht befasst sich mit der Lebensmittelsicherheit (rechtliche Bewertung von Lebensmittelskandalen – auch in globaler und europäischer Perspektive), Lebensmittelkennzeichnung (u.a. Health Claims, geografische Herkunftsangaben), Novel Food, Grüne Gentechnik und Ökolandbau. Aspekte der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit und des Verbraucherschutzes komplettieren die Vorlesung.
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