Absolventen eines im Ausland mit Erfolg abgeschlossenen Rechtsstudiums, das der ersten juristischen Prüfung in Deutschland gleichwertig ist, können an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina aufgrund einer akademischen Abschlussprüfung den Grad eines
Magister legum (LL.M.)
erwerben.
Dieses Aufbaustudium besteht aus einem zweisemestrigen Studium und umfasst insgesamt 24 Semesterwochenstunden, die sich gleichmäßig auf beide Semester verteilen sollen. Als Leistungsnachweise müssen eine mit mindestens "ausreichend" bewertete Klausur aus einem der Kernfächer des Rechts (Öffentliches Recht, Zivilrecht oder Strafrecht) und ein Seminarzeugnis erbracht werden. Das Studium schließt mit einer mündlichen Prüfung und einer Magisterarbeit (Bearbeitungszeit: 3 Monate) in deutscher Sprache ab. Damit wird dokumentiert, dass der Absolvent Grundkenntnisse im deutschen Recht erworben hat.
Weitere Details des Magister legum-Studiums regelt die Magisterprüfungsordnung.
Auch die Absolventen der deutsch-polnischen Juristenausbildung, die in diesem Studiengang den Grad eines polnischen Magisters erworben haben, können das Magister-legum-Studium anschließen, da sie mit dem polnischen Magistergrad über den ausländischen Hochschulabschluss als Zulassungsvoraussetzung verfügen.
Das eigentliche Magisterstudium entfällt für diesen Personenkreis, da die Grundkenntnisse im deutschen Recht bereits während der deutsch-polnischen Juristenausbildung erworben wurden. Diese Studierenden können sofort mit der Anfertigung ihrer Magister-legum-Arbeit beginnen.




